Wir über uns
Der Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" des BVMed will durch Bereitstellung von didaktisch aufbereiteten Informationen einen Beitrag zur Prävention von Krankenhausinfektionen leisten. Durch Visualisierung der wichtigsten Infektionswege soll der Dialog mit den Fachleuten über die Vermeidung von Krankenhausinfektionen angeregt werden. Die Initiative versteht sich auch als Plattform zur Sammlung und Diskussion von Lösungsmöglichkeiten und medizintechnologischen Verfahren der Infektionsvermeidung.Die Informationen über Infektionsarten und die Prävention von Infektionen wurden in Zusammenarbeit mit Frau Prof. Gastmeier, Direktorin, und Frau Prof. Dr. Geffers, Oberärztin am Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Charité, entwickelt .
Die Initiative wird getragen von den folgenden Medizintechnik-Unternehmen im BVMed:
3M Deutschland GmbH
B. Braun Melsungen AG
Boston Scientific Medizintechnik GmbH
Eurotape B.V.
Fresenius Kabi Deutschland GmbH
Johnson & Johnson Medical GmbH
Medtronic GmbH
Pall GmbH Medical
PAUL HARTMANN AG
Schülke & Mayr GmbH
Stryker GmbH & Co. KG
Teleflex Medical GmbH
Terumo Deutschland GmbH
VYGON GmbH & Co. KG
Grafiken: nina schiller design: www.ninaschiller-design.de
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Artikel05.10.2022
Multiresistente Erreger (MRE) stellen alle an der Gesundheitsversorgung Beteiligten vor große medizinische und infektiologische Herausforderungen. Neben den medizinischen sind auch die gesundheitsökonomischen Aspekte von hoher Bedeutung: Schwerere Krankheitsverläufe und verlängerte Krankenhausaufenthalte bedingen neben Leid für die Patient:innen auch höhere Behandlungskosten. Mit dem „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ wurden im Jahr 2012 unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen der Vergütungsregelungen ärztlicher Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-Patient:innen getroffen. Die aus unserer Sicht erforderliche Klärung der grundsätzlichen Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für entsprechende Anwendungsmittel zur Dekontamination im ambulanten Bereich blieb bis heute aus. Mehr
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Artikel05.08.2022
Jede Patient:in sowie jede Mitarbeiter:in in medizinischen Einrichtungen in Deutschland hat ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden. Der BVMed-Fachbereich "Nosokomiale Infektionen" schlägt zur Etablierung eines patientenorientierten besseren Infektionsschutzes in seinem aktualisierten Positionspapier folgende aufeinander aufbauende Maßnahmen vor: Jährliche Daten von hoher Qualität | Umsetzung in Verordnungen | Ausreichende Ressourcen | Adäquate Erstattung | Umsetzung von relevanten Punkten aus dem Koalitionsvertrag | Avoid 1 out of 5 in den nächsten 5 Jahren. Mehr
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Artikel25.03.2021
Jede Patientin und jeder Patient sowie jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen in Deutschland hat ein Recht, vor gefährlichen und im Zweifel lebensbedrohlichen Infektionen geschützt zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die notwendigen Aufwände für Hygienemaßnahmen zur Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im Rahmen von medizinischen sowie pflegerischen Behandlungen in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen konsequent evaluiert und vollumfänglich durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Bundesländer und die Pflegeversicherung erstattet werden. Mehr
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Artikel01.07.2020
Die Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen ist die zentrale Herausforderung der Zukunft. Dadurch würden das Leben von Patienten erleichtert, hohe Kosten für unnötige Behandlungen gesenkt und antimikrobielle Resistenzen verhindert werden. Die konsequente Umsetzung von Hygienemaßnahmen und die Anwendung risikominimierender Medizinprodukte und -technologien sind effektive Mittel zur Vermeidung von behandlungsassoziierten Infektionen. Infektionsprävention muss daher eine gesundheitspolitische Priorität sein, die sich im täglichen Handeln im Gesundheitssektor in ganz Europa widerspiegelt, und sollte sich daher als Schwerpunktthema auf der Agenda der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wiederfinden. Mehr
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Artikel30.01.2020
Jeder Ansatz, der das Potential hat, den sachgerechten Einsatz von Antibiotika zu fördern und somit die Gabe von Antibiotika zu verringern, und damit Antibiotikaresistenzen zu vermeiden bzw. zu vermindern oder heraus zu zögern, muss unterstützt werden. 2015 veröffentlichte die Bundesregierung die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) mit dem Ziel, die Bekämpfung von Infektionen und Antibiotikaresistenzen voranzutreiben. Die Fortführung dieser Strategie ist notwendig, da das Ziel der Strategie seine Aktualität nicht verloren hat - insbesondere auch deshalb, weil es an Anreizen für die Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika in Deutschland mangelt. Die Prävention von Infektionen muss daher in den Mittelpunkt gestellt werden. Mehr